AGB

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1. Gegenstand des Vertrages
1) Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Tätigkeiten:
1.1. das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
1.2. die Auswertung der lfd. Buchhaltung
1.3. die laufende Lohnabrechnung inkl. der LSt-anmeldungen
1.4. die anfallenden Büroarbeiten im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers

2. Vergütung
Die Vertragspartner vereinbaren für die gem. § 1 dieses Vertrages zu erbringenden Tätigkeiten eine monatliche
Vergütung gemäß der Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter nach aktuellem Stand.
Die Vergütungsvereinbarung umfasst nicht zusätzliche Schreibkosten sowie Reisekosten. Diese werden nach
Vereinbarung abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt von dem Auftraggeber im Hinblick auf die
entstehenden Kosten einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

3. Pflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag
notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine
angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und
Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Der
Auftragnehmer hat alle ihm vom Auftraggeber übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu
beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu
überprüfen und Einwendungen dagegen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

4. Pflichten Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben
nach diesem Vertag zu Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom
Auftraggeber hierfür schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung
eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen
und Informationen auszuüben. Er wird dabei von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und
soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wir er den Auftraggeber darauf hinweisen.

5. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich
stillschweigend um jeweils ein Jahr. Es kann mit einer 4-wöchigen Frist jeweils zum 31.12.eines Jahres
gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien
unberührt.

6. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sofern beide Parteien Kaufleute sind,
wird als Gerichtsstand das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

7. Vertragsänderungen
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der
vorstehenden Schriftformklausel.

8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der
Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens
den Wert eines durchschnittlich dreifachen Monatsabrechnungsbetrages für einen vollständigen
Auswertungsmonats ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für
Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren
von dem Zeitpunkt an, in dem Anspruch entstanden ist.

9. Schlussbemerkung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in
diesem Vertrag eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksam
zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer
Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses
Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im Vorhinein erkannt
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